Wie in Abschnitt 4.4 (S. ff.) bereits
diskutiert wurde, zeichnet sich eine Tripolarität in der Weltwirtschaft
ab, die ihre Zentren in EU, NAFTA und der asiatisch-pazifischen Region
hat. Im Gegensatz zu den beiden letztgenannten, die
Staatenverflechtungen aus wirtschaftlichen Beweggründen darstellen und
mit den USA und Japan eine eindeutige nationalstaatliche Führungsmacht
haben, ist die EU ein ehrgeiziges, sowohl wirtschaftlich und politisch
motiviertes Projekt, das in der Welt im Moment und wahrscheinlich auch
auf längere Sicht seinesgleichen sucht. Obwohl die Institutionen der EU
ihre Befugnisse aus Verträgen zwischen den Nationalstaaten bezieht und
letztere somit einen gewichtigen Einfluß haben, zeigt die EU Ansätze
einer Föderation, die besonders auf wirtschaftlichem Gebiet zu erkennen
sind. Der europäische Binnenmarkt, der nicht mehr in alleine in den
Kompetenzbereich der Nationalstaaten fällt, und die anstehende
Währungsunion sind Beispiele für eine Übertragung nationaler Kompetenz
an eine supranationale Organisation. Hatte die EU in ihren Anfangstagen
nach dem dem Abschluß der Römischen Verträge 1957 den Charakter einer
losen Konföderation, so hat sie sich durch weitere Verträge zu einer
Staatengemeinschaft mit einigen föderalistischen Zügen entwickelt. Eine
politische Union ist jedoch in weiter Ferne, da für die potentiellen
Mitgliedstaaten zwingend vorausgesetzt werden müßte, sich auf einem
vergleichbaren wirtschaftlichen Niveau zu bewegen. Dies ist heute und
auch längerfristig betrachtet nicht der Fall, wobei auch der politische
Wille fehlt, eine solche Union in die Tat umzusetzen. Vielmehr ist ein
deutliches Wohlstands- und Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen in
der EU festzustellen. Dieser Abschnitt setzt sich zum Ziel, die
Entwicklung der Regionen als politische Größen innerhalb der
Staatengemeinschaft der EU zu beleuchten, die regionalen Disparitäten in
der EU zu analysieren und abschließend eine vorsichtige Prognose
abzugeben, in welche Richtung sich die EU in Zukunft bewegen könnte.